Aktuell
| Stellungnahme zur Unabhängigen Patientenberatung |
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| Sonntag, 20. Juni 2010 um 16:55 Uhr |
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Die Psoriasis Selbsthilfe Arbeitsgemeinschaft (PSOAG) bittet den Gesundheitsausschuss des Bundestages zu prüfen, welche Rechtsform einer zukünftigen UPD dem Bedürfnis der Patienten nach unabhängiger und qualifizierter Information am besten dienen würde. Im Gegensatz zur BAG Selbsthilfe und dem Deutschen Psoriasis Bund (Hamburg) meinen wir, dass Patientenberatungsstellen keinem der allseits bekannten Akteure im Gesundheitswesen zugeordnet werden dürften. Im Gegenteil müsste die UPD im Rahmen der Regelversorgung juristisch, finanziell und personell so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich „unabhängig“ agieren kann. Alle Versuche etablierter Einrichtungen, die Patientenberatung (wieder) bei sich anzusiedeln, sollten von der Politik deutlich zurückgewiesen werden. Die Finanzierung aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse ist nur dann zu vertreten, wenn die UPD bei den Patienten als sachlich kompetent und zweifellos unabhängig gilt. Neben dem IQWiG sollte die UPD zur zweiten Institution im Gesundheitswesen werden, deren Informationen in der Öffentlichkeit als unbestritten glaubwürdig gelten. Langfristig sollte sie sich, ähnlich der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen, als allgemein anerkannte, professionelle Beratungs stelle etablieren können. Was ist daraus geworden? Mit Datum vom 06.07.10 haben die Regierungsfraktionen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, durch den auch die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung geregelt werden soll.
Darin ist vorgesehen, in das Sozialgesetzbuch V einen Paragrafen 65 b einzuführen. Der besagt, dass zukünftig der Bundes-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen solche Einrichtungen für Verbraucher und Patienten finanziell fördert, die zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen beraten. Die Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie unabhängig und neutral sind. Ihr Angebot muss qualitätsgesichert und für die Ratsuchenden kostenlos sein. Ein Beirat berät den GKV-Spitzenverband. Darin sitzen der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sowie Vertreter von Patienten, aus der Wissenschaft und aus dem Bundes-Gesundheitsministerium. Sollten private Krankenversicherungen sich an der Finanzierung dieser Beratungsstellen beteiligen, ist die PKV ebenfalls im Beirat vertreten.
Die Fördermittel werden für fünf Jahre vergeben und durch Umlage von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen.
Unser Kommentar:
Ende 2010 läuft die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland mit ihren regionalen Anlaufstellen aus. Es ist nicht besonders verantwortungsbewusst, dass der Bundestag die Regelung für eine Patientenberatung auf einen Zeitpunkt nach der Sommerpause verschoben hat. Die Gesundheitsexpertin der LINKEN kritisiert das und befürchtet, dass qualifizierte Mitarbeiter wegen der Rechtsunsicherheit abwandern könnten. Für den GKV-Spitzenverband wird es knapp, das Projekt neu auszuschreiben und rechtzeitig bewilligen zu können. Nachzulesen im Juli Newsletter von SEKIS-Berlin Seite 13.
Wenn der § 65 b des SGB V so beschlossen wird, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, kann sie für die nächsten fünf Jahre sicher weiterarbeiten. Die geforderte Unabhängigkeit, Neutralität, Qualitätssicherung und kostenlose Beratung kann hat sie schon in der Vergangenheit praktiziert. Der in den Entwurf aufgenommene Förderbetrag entspricht dem, was die UPD bisher benötigt hat. Sind zukünftig auch andere Beratungsstellen berechtigt, Geld beim GKV Spitzenverband zu beantragen? Zum Beispiel wenn die Verbraucherzentralen für ihre Beratung kein Geld mehr nehmen, wenn Patientenverbände ihre krankenbezogene Beratung in einen eigenen Verein ausgliedern oder wenn Sozialprojekte das als neue "Geschäftsidee" entdecken. Dann könnte das Geld für die UPD und alle anderen Beteiligten schnell knapp werden.
Interessant ist, dass in dem vorgeschlagenen § 65b die private Krankenversicherung (PKV) auftaucht. Natürlich trauen sich die derzeit regierenden Parteien nicht, die PKV zu verpflichten, irgendeine Institution im Gesundheitswesen mitzufinanzieren. Wie selbstverständlich gehen privat Versicherte in Selbsthilfegruppen oder lassen sich von der Unabhängigen Patientenberatungsstelle beraten. Natürlich orientiert sich die PKV an den Aussagen des Instituts für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), weil sie kein eigenes wissenschaftliches Prüfinstitut hat. Aber finanziell beteiligt sich die PKV nicht an den Kosten solch allgemeinen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Im geplanten § 65b SGB V wird der PKV erstmals "angeboten", im Beirat des GKV-Spitzenverbandes mitzuwirken, wenn sie dafür (freiwillig!) die Patientenberatung finanziell mitträgt. Wie wahrscheinlich ist es, dass die privaten Krankenversicherungen dieses Angebot annehmen?
Wir sind erst einmal erleichtert, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) sich bei den Gesundheits-Politikern mit ihren Vorschlägen nicht durchsetzen konnte. Erinnert sei daran, dass die BAG versucht hatte, möglichst viel des Etats der Patientenberatung für ihre großen Patientenverbände zurückzuerobern. Anders, als die BAG forderte die PSOAG eine Patientenberatung, die völlig unabhängig und neutral von bestehenden Akteuren im Gesundheitswesen ist. Das könnte mit diesem Gesetzesvorschlag erfüllt worden sein. Wer genau das Geld bekommt, entscheidet der GKV-Spitzenverband einvernehmlich mit dem Patientenbeauftragten und nach Beratung mit dem Beirat. Sollte es weitere Bewerber außer der UPD geben, hängt es also auch von den einzelnen Persönlichkeiten ab, wie sie deren Unabhängigkeit und Neutralität auslegen. Es wäre demokratisch, wenn solche Entscheidungen nachvollziehbar offengelegt werden würden, so dass jeder die Gründe kennt, wer weshalb Geld bekommt oder nicht.
Wen es interessiert: Am 29.09.10 gibt es eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf und Änderungsvorschläge.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 19. Juli 2010 um 17:50 Uhr |


















